Vereinstermine

Termin Informationen:

  • Fr
    10
    Jun
    2022

    Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung für die Geschäftsjahre 2019/2020/2021

    19:00Bürgersaal Ahnatal-Weimar

    Um das Gesundheitsrisiko für alle Teilnehmer möglichst gering zu halten, werden im Rahmen dieser Mitgliederversammlung nur die durch Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Themen behandelt.

    Die Mitgliederehrungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 werden im Herbst dieses Jahres in feierlichem Rahmen nachgeholt.

    Tagesordnung:

    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Totenehrung
    3. Berichte des Vorstandes:
      • Bericht des 1. Vorsitzenden zu den Geschäftsjahren 2019,2020,2021
      • Bericht des Jugendleiters zu den Geschäftsjahren 2019,2020,2021
      • Bericht des Kassenwartes zu den Geschäftsjahren 2019,2020,2021
    4. Aussprache zu den Berichten der Geschäftsjahre 2019,2020,2021
    5. Bericht der Kassenprüfungskommission zu den Geschäftsjahren 2019,2020,2021
    6. Antrag auf Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
    7. Antrag auf Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
    8. Antrag auf Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021
    9. Wahl eines / einer Versammlungsleiters/-leiterin
    10. Neuwahlen des Vorstandes:
      • Vorsitzender / 1. Vorsitzende
      • zwei gleichberechtigte stellv. Vorsitzende
      • Schriftführer/-in
      • Kassenwart-/in
      • Jugendleiter/-in
    11. Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
    12. Anträge[1]:
      • Wahl einer Antragsprüfungskommission
      • Bericht der Antragsprüfungskommission
      • Beschlussfassung über Anträge
    13. Verschiedenes

    [1] Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden (Andreas Arendt, Buchenweg 6, 34292 Ahnatal) eingegangen sind. Später eingehende Anträge dürfen nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit durch Beschluss von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bejaht wird (§ 8, Abs. 9 der Vereinssatzung).